Vertragsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Stand: 12. September 2026
Diese Bedingungen gelten für Leistungen von Persovia Experts gegenüber Unternehmen. Sie schließen die Lücke, solange kein individueller Vertrag geschlossen ist. Wo ein Einzelvertrag besteht, geht dieser vor.
1. Geltungsbereich
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Leistungen von Persovia Experts, Inhaber Youssef Fannich El Adak (nachfolgend „Persovia“), gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen (nachfolgend „Auftraggeber“).
1.2 Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, Persovia stimmt ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zu.
1.3 Individuelle Vereinbarungen, insbesondere Rahmenverträge, Projekteinzelverträge und Angebote, haben Vorrang vor diesen Bedingungen.
2. Leistungsgegenstand
2.1 Persovia erbringt je nach Beauftragung Leistungen in den Bereichen Vermittlung von Fach- und Führungskräften, Vermittlung und Bereitstellung selbstständiger Experten für befristete Projekte, Interim Management, Besetzung von Projektteams sowie Recruiting-Dienstleistungen. Der konkrete Umfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot oder Einzelvertrag.
2.2 Die eingesetzten Experten sind selbstständig tätig oder werden über ihr jeweiliges Unternehmen beauftragt. Sie erbringen ihre Leistungen eigenverantwortlich und sind nicht in die Arbeitsorganisation des Auftraggebers eingegliedert. Ein arbeitsrechtliches Weisungsrecht des Auftraggebers gegenüber den Experten besteht nicht. Fachliche Abstimmungen zur Leistungserbringung bleiben davon unberührt.
2.3 Persovia betreibt keine Arbeitnehmerüberlassung. Der Auftraggeber wird die Einsätze so ausgestalten, dass die Abgrenzung nach Ziffer 2.2 gewahrt bleibt, und wird Persovia unverzüglich informieren, wenn sich die tatsächliche Durchführung ändert.
2.4 Persovia schuldet die sorgfältige Auswahl und Vorstellung geeigneter Kandidaten, nicht den Eintritt eines bestimmten Erfolgs. Die Entscheidung über Auswahl, Einsatz und Vertragsschluss trifft der Auftraggeber in eigener Verantwortung. Angaben auf der Website oder in Werbematerialien zu Reaktionszeiten, zur Zahl vorgestellter Profile oder zur Dauer einer Besetzung beschreiben den Regelfall und begründen keine Garantie oder Zusicherung.
3. Zustandekommen des Vertrages
3.1 Angebote von Persovia sind freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind.
3.2 Ein Vertrag kommt durch Bestätigung eines Angebots in Textform, durch ausdrückliche Beauftragung oder dadurch zustande, dass der Auftraggeber vorgestellte Kandidaten in Kenntnis dieser Bedingungen für ein Auswahlverfahren nutzt.
4. Mitwirkung des Auftraggebers
4.1 Der Auftraggeber stellt Persovia alle für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen rechtzeitig und vollständig zur Verfügung, insbesondere Anforderungsprofil, Rahmenbedingungen, Einsatzort und Zeitplan.
4.2 Der Auftraggeber gibt zu vorgestellten Kandidaten zeitnah Rückmeldung. Verzögerungen, die aus ausbleibender Rückmeldung entstehen, gehen nicht zu Lasten von Persovia.
4.3 Der Auftraggeber prüft vor Vertragsschluss mit einem Kandidaten eigenverantwortlich dessen Eignung sowie das Vorliegen erforderlicher Qualifikationen, Nachweise, Erlaubnisse und Sicherheitsüberprüfungen, soweit diese für den Einsatz benötigt werden.
5. Vertraulichkeit und Umgang mit Profilen
5.1 Die Vertragsparteien behandeln alle im Rahmen der Zusammenarbeit erlangten Informationen der jeweils anderen Partei vertraulich und nutzen sie ausschließlich für die Zwecke der Zusammenarbeit. Diese Pflicht besteht für drei Jahre nach Beendigung der Zusammenarbeit fort.
5.2 Von Persovia übermittelte Kandidatenprofile sind vertraulich. Sie dürfen ausschließlich für die jeweils benannte Position genutzt und ohne vorherige Zustimmung in Textform nicht an Dritte weitergegeben werden. Als Dritte gelten auch verbundene Unternehmen im Sinne der §§ 15 ff. AktG sowie Endkunden des Auftraggebers, soweit die Weitergabe nicht zuvor vereinbart wurde.
6. Vergütung und Zahlung
6.1 Art und Höhe der Vergütung ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot oder Einzelvertrag. Bei projektbezogenen Einsätzen wird nach vereinbarten Stunden- oder Tagessätzen abgerechnet oder, wenn der Auftraggeber den Experten direkt beauftragt, über eine vereinbarte Marge. Bei der Vermittlung in ein Anstellungsverhältnis fällt ein einmaliges Vermittlungshonorar an.
6.2 Alle Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.
6.3 Rechnungen sind innerhalb von 35 Tagen nach Rechnungseingang ohne Abzug zur Zahlung fällig, sofern nicht ausdrücklich abweichende Zahlungsbedingungen in Textform vereinbart sind. Ein Skontoabzug ist ausgeschlossen, sofern er nicht ausdrücklich in Textform vereinbart ist. Maßgeblich für die Fristwahrung ist der Zahlungseingang bei Persovia. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Regelungen, insbesondere § 288 BGB.
6.4 Reise-, Übernachtungs- und sonstige Auslagen werden nur erstattet, wenn sie zuvor vereinbart wurden.
7. Schutz der vermittelten Kandidaten
7.1 Schließt der Auftraggeber oder ein mit ihm verbundenes Unternehmen mit einem von Persovia vorgestellten Kandidaten einen Anstellungs-, Dienst-, Werk- oder Beratungsvertrag, ohne Persovia zu beteiligen, so ist die für eine Vermittlung vereinbarte Vergütung geschuldet. Die Schutzfrist beträgt zwölf Monate ab dem letzten nachweisbaren geschäftlichen Kontakt im Zusammenhang mit der Vorstellung, mindestens jedoch zwölf Monate ab der Vorstellung. Weitergehende Ansprüche aus einem Einzelvertrag, insbesondere dort vereinbarte Vertragsstrafen, bleiben unberührt. Ist für den betreffenden Fall keine Vergütung vereinbart, gilt die für vergleichbare Positionen übliche Vergütung als vereinbart.
7.2 Gleiches gilt, wenn der Auftraggeber einen vorgestellten Kandidaten unter Verstoß gegen Ziffer 5.2 an einen Dritten weitergibt und dieser Dritte innerhalb von zwölf Monaten einen Vertrag mit dem Kandidaten schließt.
7.3 Der Auftraggeber informiert Persovia unverzüglich, wenn ein vorgestellter Kandidat auf anderem Weg bereits bekannt war. Der Nachweis obliegt dem Auftraggeber und ist innerhalb von zwei Wochen nach Vorstellung in Textform zu führen.
8. Haftung
8.1 Persovia haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, bei Übernahme einer Garantie sowie nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes.
8.2 Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet Persovia nur für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf. In diesem Fall ist die Haftung auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.
8.3 Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen. Persovia haftet insbesondere nicht für den wirtschaftlichen Erfolg eines Einsatzes und nicht für die Richtigkeit von Angaben eines Kandidaten, soweit Persovia diese mit der gebotenen Sorgfalt geprüft hat. Beauftragt der Auftraggeber den Experten unmittelbar, insbesondere bei Vermittlung, Margenmodell oder Anstellung, ist der Experte nicht Erfüllungsgehilfe von Persovia; Ansprüche wegen der Leistung des Experten richten sich ausschließlich gegen diesen. Beauftragt Persovia den Experten selbst und rechnet dessen Leistung gegenüber dem Auftraggeber ab, haftet Persovia für den Experten nach Maßgabe der Ziffern 8.1 und 8.2.
8.4 Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen von Persovia.
9. Datenschutz
9.1 Die Vertragsparteien beachten die jeweils geltenden datenschutzrechtlichen Vorschriften. Einzelheiten zur Verarbeitung personenbezogener Daten durch Persovia ergeben sich aus der Datenschutzerklärung.
9.2 Der Auftraggeber verwendet die ihm übermittelten Profil- und Kandidatendaten ausschließlich für die jeweils benannte Position, informiert die betroffenen Personen im erforderlichen Umfang nach Art. 14 DSGVO und löscht die Daten, sobald der Auswahlvorgang abgeschlossen ist und keine gesetzliche Aufbewahrungspflicht entgegensteht.
9.3 Bei der Suche, der Aufbereitung von Unterlagen und der Vorsortierung von Profilen setzt Persovia KI-gestützte Werkzeuge als Hilfsmittel ein. Einzelheiten zur Verarbeitung personenbezogener Daten ergeben sich aus der Datenschutzerklärung.
9.4 Soweit Persovia im Auftrag des Auftraggebers personenbezogene Daten verarbeitet, insbesondere Bewerberdaten des Auftraggebers, schließen die Parteien eine gesonderte Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO. Im Übrigen ist Persovia für die Verarbeitung der Daten der von ihr angesprochenen und betreuten Kandidatinnen und Kandidaten eigener Verantwortlicher.
10. Laufzeit und Beendigung
10.1 Einzelaufträge enden mit Erbringung der vereinbarten Leistung, soweit nichts anderes vereinbart ist.
10.2 Ein Suchauftrag kann von beiden Seiten jederzeit in Textform beendet werden. Bereits erbrachte Leistungen und entstandene Vergütungsansprüche, insbesondere nach Ziffer 7, bleiben unberührt.
10.3 Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
11. Schlussbestimmungen
11.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
11.2 Ist der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus der Geschäftsbeziehung Frankfurt am Main. Persovia bleibt berechtigt, auch am allgemeinen Gerichtsstand des Auftraggebers zu klagen.
11.3 Änderungen und Ergänzungen dieser Bedingungen bedürfen der Textform. Das gilt auch für die Abbedingung dieses Formerfordernisses.
11.4 Sollte eine Bestimmung dieser Bedingungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
